Reithallenordnung

1. Das Benutzen der Reithalle und des Außenplatzes ist denjenigen Personen erlaubt, die Mitglied im Verein sind und die anfallende Hallengebühr entrichten. Sonderregelungen gelten nur nach Absprache mit der Vorstandschaft.

2. Der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht bei den gesetzlichen Vertretern.

3. Für Minderjährige besteht beim Reiten grundsätzlich die Pflicht zum Tragen geeigneter Schutzkleidung (Helm, evtl. Schutzweste), Reitern über 18 Jahren wird dies empfohlen.

4. Jede Benutzung ist mit Vor- und Zunamen des Nutzers in das Belegungsbuch einzutragen.

5. Vor Betreten der Reitbahn ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen. Erst nach der Aufforderung "ist frei" darf die Halle betreten werden. Bei mehreren Reitern darf ab dem 5. Reiter die Halle nur mit Zustimmung der Reitenden betreten werden.

6. Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten, erfolgt immer in der Zirkelmitte.

7. Linke Hand hat Vorfahrt, Rechte-Hand weicht auf den zweiten Hufschlag aus.

8. Zum Halten oder Schrittreiten bitte auf den 2.ten oder 3.ten Hufschlag wechseln. Trab und Galopp hat Vorfahrt vor Schritt.

9. Longieren ist nur erlaubt, wenn nicht geritten wird oder wenn die Reitenden ausdrücklich nichts dagegen haben.

10. Das Aufbauen von Stangen, Sprüngen, Absperrungen oder sonstigen Aufbauten ist nur erlaubt, solange die weiteren Reiter nichts dagegen haben. Die Aufbauten sind nach Gebrauch unmittelbar aufzuräumen (außer nach Absprache).

11. Das Freilaufen oder Wälzen lassen der Pferde darf nur unter Aufsicht erfolgen und setzt voraus, dass die Halle hinterher wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt wird. Löcher bitte wieder begradigen, ein Rechen steht zur Verfügung bereit. Das frei laufen lassen in der Halle geschieht auf eigene Gefahr.

12. Zum Erhalt des Hallenbodens sind Pferdeäpfel abzusammeln, bevor sie zertreten werden, spätestens aber vor Verlassen der Reitbahn.

13. Jeder Reiter ist für die Pflege des Hallenbodens mitverantwortlich. Regelmäßiges Wässern (jeden 2. Tag) und Planen (täglich) ist dafür erforderlich. Diese Tätigkeiten zur Übersicht bitte in die rote Mappe eintragen.

14. Den Anbinde- und Geräteplatz bitte sauber und ordentlich halten (kehren, Schubkarre leeren, Geräte ordentlich zurückstellen…). Bitte auch auf die Sauberhaltung des Parkplatzes achten.

15. Die Reitbahn und der Außenplatz können zu jeder Tageszeit benutzt werden, sofern keine Reit- oder Voltigierstunden stattfinden.

16. Kranke oder krankheitsverdächtige Pferde sind von der Hallenbenutzung ausgeschlossen.

17. Reservieren der Reitbahn:

An Sonn- und Feiertagen ist eine Reservierung der Halle nicht möglich (Ausnahmen sind Lehrgänge, nach Absprache mit der Vorstandschaft). Reservierungen unter der Woche  gelten  nur nach Rücksprache mit der Vorstandschaft. Die Reservierung muss rechtzeitig vor Termin erfolgen.

18. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.

19. Hunde sind auf der gesamten Anlage so zu führen, dass niemand gestört wird.

20. Die gesamten Einrichtungen der Reithalle sind sorgsam zu behandeln. Entsteht durch irgendwelche Gründe doch ein Schaden, ob an der Halle, Außenplatz oder Hindernismaterial, so ist dies unverzüglich der Vorstandschaft zu melden.

21. Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung kann die Vorstandschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.